Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien


Letzte Revision: 17. April 2013

WICHTIG: LOKAD stellt SaaS-(Software-as-a-Service)-Anwendungen (Salecast, BigFiles, Stockwatch usw., nachstehend “Serviceleistungen” genannt) bereit. Bitte lesen Sie LOKADs ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DATENSCHUTZRICHTLINIEN (nachstehend “Vereinbarung“ genannt) durch, bevor Sie Serviceleistungen von LOKAD in Anspruch nehmen.

Diese Vereinbarung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen, als natürliche, juristische Person oder Unternehmen (nachstehend “Kunde“ genannt) und LOKAD SAS. LOKADs Serviceleistungen werden nur unter der Voraussetzung erbracht, dass der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung zustimmt. Durch jeglichen Zugriff auf und Nutzung der LOKAD Serviceleistungen, erklärt sich der Kunde mit den in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen einverstanden.

Sämtliche neue Funktionen, die die aktuellen Serviceleistungen verändern oder erweitern, einschließlich der Einführung neuer Tools und Ressourcen, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. LOKAD kann jegliche Bestandteile dieser Vereinbarung aktualisieren oder verändern. Eine aktualisierte Version wird bei Aktualisierung oder Veränderung dieser Vereinbarung auf unserer Website zu den Datenschutzrichtlinien veröffentlicht. Die aktualisierte Vereinbarung tritt am nachfolgenden Werktag nach der Veröffentlichung in Kraft. Jegliche Veränderungen werden im Datum der letzten Revision (siehe oben) angezeigt. Durch weitere Nutzung der Serviceleistung nach einer deartigen Veränderung erklärt sich der Kunde automatisch mit den Änderungen einverstanden. Wir empfehlen unseren Kunden, diese Vereinbarung regelmäßig zu lesen.


1. SERVICELEISTUNGEN

1.1 Salescast

Salescast ist eine SaaS-Web-Anwendung (Software-as-a-Service) zur Optimierung des Lagerbestands, die historische Verkaufsdaten nutzt.

Salescast ist für Kunden mit einem Express-, Enterprise- oder Premier-Plan-Abonnement zugänglich. Die Funktionen dieser 3 unterschiedlichen Abonnements finden Sie auf unserer Seite mit Informationen zur Preisgestaltung. Die Hauptunterschiede bestehen in der begrenzten oder unbegrenzten Anzahl von Prognosen und Projekten, dem Automatisierungsgrad, dem Datenbankexport sowie dem von LOKAD bereitgestellten Kundensupport.

Der Express-Plan ist kostenlos und zeitlich unbeschränkt. Jedoch stehen einige der Funktionen nicht zur Verfügung.

Der Enterprise- und Premier-Plan umfassen eine Grundgebühr. Zusätzlich wird der Prognoseverbrauch des Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Diese Abonnments enthalten zusätzliche Funktionen. Die Gebühren und Zahlungsbedingungen finden Sie unten.

1.2 BigFiles

BigFiles ist eine SaaS-Web-Anwendung (Software-as-a-Service) zum Hoch- und Herunterladen von Dateien jeder Größe und in jeder Menge via FTP. Lokad bietet einen einfachen und skalierbaren, auf Windows Azure basierenden FTP-Service. BigFiles ist mit anderen Anwendungen von LOKAD, wie Salescast, Phantomscan und Shelfcheck, kompatibel.

BigFiles steht sowohl Express-, als auch Enterprise- und Premier-Plan-Kunden zur Verfügung. Die Funktionen dieser 3 unterschiedlichen Abonnements finden Sie auf unserer Seite mit Informationen zur Preisgestaltung. Die Hauptunterschiede bestehen in den Speicher- und Bandbreitebegrenzungen.

Der Express-Plan ist kostenlos und zeitlich unbeschränkt. Speicher und Bandbreite sind auf 1GB beschränkt. Der Enterprise-Plan umfasst eine Grundgebühr (siehe Zahlungsbedingungen unten). Speicher und Bandbreite sind auf 2GB beschränkt.

Der Premier-Plan ist unbeschränkt und die Verrechnung erfolgt gemäß der benötigten Datenmenge in GB (erhätlich über Angebotserstellung).

1.3 Stockwatch

Stockwatch ist eine SaaS-Web-Anwendung (Software-as-a-Service) zum Erhalten von Einblicken in den Lagerbestand des Kunden und zur Visualisierung des Lagerbestands (Erkennen von Waren mit geringer Umschlagshäufigkeit, Überbestände usw.).

Bei Stockwatch handelt es sich derzeit noch um eine Beta-Version, auf die ausschließlich nach Anfrage bei LOKAD zugegriffen werden kann. Für Stockwatch stehen derzeit noch keine Abonnements zur Verfügung.

1.4 Phantomscan

Phantomscan ist eine Web-Anwendung, die eine Auflistung der wahrscheinlichsten ungenauen Bestandsaufzeichnungen bereitstellt, um das Cycle-Counting (ein Inventurverfahren, bei dem Materialien innerhalb eines Geschäftsjahres in regelmäßigen Zeitabständen inventarisiert werden) zu optimieren.

Phantomscan ist im Rahmen eines monatlichen Abonnements erhältlich, das auf der abzudeckenden Anzahl an Filialen und Größe des Geschäfts basiert (siehe Gebühren und Zahlungsbedingungen unten).

Bei Phantomscan handelt es sich derzeit noch um eine Beta-Version, auf die ausschließlich nach Anfrage bei LOKAD zugegriffen werden kann.

1.5 Shelfcheck

Shelfcheck ist eine Web-Anwendung zur Überwachung der Regalverfügbarkeit der Produkte des Kunden im Geschäft, die priorisierte Warnmeldungen übermittelt, wenn ein Produkt sich dem Nullbestand nähert.

Shelfcheck ist im Rahmen eines monatlichen Abonnements erhältlich, das auf der abzudeckenden Anzahl an Filialen und Größe des Geschäfts basiert (siehe Gebühren und Zahlungsbedinungen unten). Für die Integration fällt normalerweise eine Gebühr für die Datenintegration an.

Bei Shelfcheck handelt es sich derzeit noch um eine Beta-Version, auf die ausschließlich nach Anfrage bei LOKAD zugegriffen werden kann.

1.6 Allgemein

Bitte beachten Sie, dass oben genannte Serviceleistungen die Eingabe korrekter Daten (z. B. historische Verkaufsdaten, Durchlaufzeiten, Service-Level usw.) erfordern, um ordnungsgemäß funktionieren zu können. Die Daten müssen gemäß der von LOKAD auf seiner Website bereitgestellten Richtlinien formatiert werden.

LOKAD behält sich das Recht vor, neue Versionen und Aktualisierungen der Serviceleistungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Änderungen des Designs, des Betriebsverfahrens, der technischen Spezifikationen, Systeme und sonstige Funktionen, jederzeit ohne Vorankündigung zu implementieren.

LOKAD behält sich das Recht vor, einige oder alle Elemente der Serviceleistungen durch externe Anbieter bereitzustellen. Express-Plan-Kunden (Express-Plan ist kostenlos) und für alle Kunden, die Serviceleistungen mit Beta-Version benutzen, werden darauf hingewiesen, dass die Serviceleistungen entsprechend dem aktuellen Entwicklungsstand (“as-is”) und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt werden. LOKAD behält sich das Recht vor, Express-Plan-Kunden die Serviceleistungen jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung zu unterbrechen, einzuschränken oder zu beenden.

LOKAD garantiert Enterprise- und Premier-Plan-Kunden mit einem Salescast- und BigFiles-Abonnement eine monatliche Verfügbarkeit der Salescast-Services von 98 %, z. B. weniger als 15 Stunden Ausfallzeiten der Anwendung pro Monat. Für den Fall, dass die Verfügbarkeit von Salescast oder BigFiles in einem Monat unter diesen Satz fällt, ist der Kunde dazu berechtigt, eine Erstattung aller potentiellen Kosten, die für diesen Monat anfallen, zu beantragen. LOKAD ist jedoch berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die vorübergehend die zuvor genannte Serviceverfügbarkeit reduzieren, vorausgesetzt der Kunde wurde mindestens 2 Wochen im Voraus darüber informiert.

Der Kunde erkennt an, dass der Zugriff des Kunden auf das Internet nicht garantiert werden kann und das LOKAD niemals für Mängel der Internetverbindungen und/oder Ausrüstung des Kunden haftet.

2. KUNDENSUPPORT

2.1 Express-Plan-Kunden

Bitte beachten Sie, dass LOKAD aufgrund des kostenlosen Abonnements, Express-Plan-Kunden keinerlei Kundensupport anbietet. Sollte dennoch Support bereitgestellt werden, erfolgt dies im Ermessen von LOKAD.

2.2 Salescast - Enterprise-Plan-Kunden

In der Abonnement-Grundgebühr sind bis zu 2 Stunden Kundensupport pro Monat für die Nutzung von Salescast enthalten. Ungenützte Support-Stunden sind nicht erstattbar und können auch nicht auf folgende Monaten oder andere Aufgaben und Serviceleistungen übertragen werden. Jeglicher zusätzlicher Kundensupport wird als zusätzliches Service-Element betrachtet und wird in einem schriftlichen Nachtrag festgehalten.

Der Kundensupport wurde entwickelt, um einen reibungslosen Ablauf der Serviceleistungen zu garantieren. Kundensupport kann Onboarding (z. B. Unterstützung bei der Einrichtung von Benutzerkonten, Datenformatierung, Einrichtung angemessener Parameter und Service-Level usw.), Concierge-Service (regelmäßige Überwachung von Konto, Parametern und Prognosen) und den allgemeinen Kundensupport umfassen. Kundensupport umfasst keine Schulungs- und Beratungsservices (z. B. zu allgemeinen Themen der Lagerbestandsoptimierung, Statistiken usw.).

2.3 BigFiles - Enterprise-Plan-Kunden

In der Abonnement-Grundgebühr sind bis zu 30 Minuten Kundensupport pro Monat für die Nutzung von BigFiles enthalten. Ungenützte Support-Stunden sind nicht erstattbar und können auch nicht auf folgende Monaten oder andere Aufgaben und Serviceleistungen übertragen werden. Jeglicher zusätzlicher Kundensupport wird als zusätzliches Service-Element betrachtet und wird in einem schriftlichen Nachtrag festgehalten.

Der Kundensupport wurde entwickelt, um einen reibungslosen Ablauf der Serviceleistungen zu garantieren. Kundensupport kann Onboarding (z. B. Unterstützung bei der Einrichtung von Benutzerkonten, Datenformatierung usw.) und den allgemeinen Kundensupport umfassen. Kundensupport umfasst keine Schulungs- und Beratungsservices (z. B. zu allgemeinen Themen der Lagerbestandsoptimierung, Statistiken usw.).

2.4 Salescast und BigFiles - Premier-Plan-Kunden

Der Premier-Plan wurde speziell für Großunternehmen entwickelt. Die Definition des Kundensupports finden Sie oben. Der Kundensupport dieses Abonnements kann Schulungen, Analyse-Feineinstellungen usw. umfassen. Die im Plan enthalten Anzahl der Kundensupport-Stunden entspricht der jeweils (nach Angeboterstellung) vereinbarten Grundgebühr.

2.5 Beta-Services

Die Menge und Art des bereitgestellten Kundensupport, falls vorhanden, wird in einem schriftlichen Nachtrag festgehalten.

2.6 Allgemein

Bitte senden Sie Fragen zum Kundensupport an LOKAD unter contact@lokad.com. LOKAD bietet Kundensupport via E-Mail und Telefon, in Bezug auf die Anfragen von Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Serviceleistungen. Dieser Support erfolgt normalerweise an Wochentagen und zu den Öffnungszeiten von LOKAD. Die Menge des zusätzlichen schriftlichen Supports liegt im Ermessen von LOKAD. LOKAD bemüht sich innerhalb eines Werktages auf Fragen zu antworten, gibt allerdings keine Garantie für die Einhaltung dieses Zeitrahmens zur Beantwortung von Fragen.

3. ZUSÄTZLICHER KUNDENSUPPORT UND BERATUNGSDIENSTE

Der Kunde kann zusätzlich zu den Serviceleistungen verschiedene Elemente abonnieren (wie zusätzlicher Service, Schulung, Analyse-Feinabstimmung, Beratungspakete usw). Diese zusätzlichen Service-Elemente sind, mit Beginn zum Datum, an dem die Parteien ihre Zustimmung gegeben haben, Gegenstand eines Bestellformulars oder eines schriftlichen Nachtrags. Die Gebühren für diese Serviceleistungen werden zusätzlich zu den Gebühren, die der Kunde für die Serviceleistungen zahlt in Rechnung gestellt und sind mit Beginn der Vereinbarung fällig. Falls nicht anders vereinbart, werden alle LOKAD-Beratungen aus der Ferne durchgeführt. Die im Rahmen des Beratungspakets gekauften Stunden sind nicht rückerstattungsfähig und verjähren in Übereinstimmung mit den, im Bestellformular oder schriftlichen Nachtrag festgelegten Fristen, die einen Zeitraum von 180 Tagen nach Erwerb nicht übersteigen dürfen.

4.GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Salescast - Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die Kosten für Salescast setzten sich auf dem Prognoseverbrauch und der monatlichen Abonnement-Grundgebühr der Enterprise- und Premier-Plan-Abonnements zusammen.

Die Kosten des Prognoseverbrauchs werden gemäß der allgemeinen Preisgestaltung (siehe unserer Seite mit Informationen zur Preisgestaltung) berechnet. Die Preise für den Prognoseverbrauch können leicht variieren und hängen von den Preisen der von LOKAD verwendeten Cloud-Computing-Lösung ab.

Die Abonnement-Grundgebühr für den Enterprise-Plan beträgt USD 750 (bzw. 500€) pro Monat. Die Grundgebühr für den Premier-Plan (allgemein für sehr große Unternehmen gedacht) wird entsprechend der Anforderungen des Kunden (mit Angebotserstellung) berechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt am 1. eines jeden Monats, einschließlich der Grundgebühr und des Prognoseverbrauchs des Vormonats. (Die Rechnung enthält eine detaillierte Auflistung des Verbrauchs). Es kann über die Kundenschnittstelle auf die Rechnung zugegriffen werden und es wird eine Benachrichtigung an die vom Kunden bereitgestellte E-Mail-Adresse versendet. Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen zu begleichen.

Um ein Abonnement für einen Enterprise-Plan abzuschließen, ist eine Vorauszahlung von USD 4.500 erforderlich. Alle Funktionen des Enterprise-Plans werden mit Erhalt dieser Zahlung aktiviert. Der Betrag von USD 4.500 wird dem Kundenkonto gutgeschrieben. Alle nachfolgenden Rechnungen werden mit diesem Betrag verrechnet. Wurde dieses Guthaben aufgebraucht, sind die monatlichen Rechnung, wie oben aufgeführt, zu begleichen.

4.2 BigFiles - Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die Abonnement-Grundgebühr für den BigFiles-Enterprise-Plan beträgt USD 150 (bzw. 100€).

Die Grundgebühr für den BigFiles-Premier-Plan wird nach Bedarf, gemäß der benötigen GB-Menge, berechnet (Angebotserstellung).

Die Rechnungsstellung erfolgt am 1. eines jeden Monats, einschließlich der Grundgebühr des Vormonats. (Die Rechnung enthält eine detaillierte Auflistung des Verbrauchs). Es kann über die Kundenschnittstelle auf die Rechnung zugegriffen werden und es wird eine Benachrichtigung an die vom Kunden bereitgestellte E-Mail-Adresse versendet. Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen zu begleichen. Verwendet der Kunde auch Salescast, werden diese Rechnungen in einer zusammengefasst.

4.3 Phantomscan und Shelfcheck - Gebühren und Zahlungsbedingungen

Phantomscan und Shelfcheck sind im Rahmen eines monatlichen Abonnements, basierend auf der Anzahl der abzudeckenden Filialen und Geschäftsgröße, erhältlich.

Die monatlichen Kosten pro Geschäft sind für jede dieser Serviceleistungen gleich:
  • Mini-Markt, weniger als 4.300ft2 (bzw. 400m2): USD 15 (bzw. 10€)
  • Supermarkt, zwischen 4.300ft2 und 27,000ft2 (bzw. 400m2 und 2,500m2): USD 75 (bzw. 50€)
  • Hypermarkt, über 27.000ft2 (bzw. 2,500m2): USD 300 (bzw. 200€)

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen, voraussgesetzt nicht anders in einem schriftlichen Nachtrag vereinbart, zu begleichen.

4.4 Allgemein

Die Zahlungsanweisungen finden Sie auf den Rechnungen von LOKAD. Alle bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig (einschließlich Vorauszahlungen).

Alle im Rahmen eines Angebots erstellten Preise und Gebühren berücksichtigen keine Umsatz-, Mehrwert- und/oder ähnlichen Steuern, die LOKAD verrechnen, bzw. in Rechnung stellen wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden diese Steuern für die Nutzung der Serviceleistungen zu zahlen.

5. VERTRAGSLAUFZEITEN, -VERLÄNGERUNG ODER -KÜNDIGUNG

Diese Vereinbarung tritt mit der ersten Nutzung einer der Serviceleistungen durch den Kunden in Kraft und behält seine Gültigkeit, vorausgesetzt der Kunde bezahlt die monatlichen Abonnement- und Verbrauchsgebühren gemäß Paragraf 4 - Gebühren und Zahlungsbedinungen - bzw. wenn nicht eine der Parteien diese Vereinbarung gemäß des vorliegenden Paragrafen kündigt.

Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer schriftlichen Kündigung (siehe unten) mit Gültigkeit zum Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens einen (1) Tag vor dem nächsten Abrechnungszeitraum erfolgen. Für die Kündigung ist keine zusätzliche Kündigungsfrist oder Grundangabe notwendig. Jedoch müssen die Abonnementgebühren des aktuellen Monats, falls vorhanden, und noch nicht beglichene Verbrauchsgebühren beglichen werden.

Durch die Kündigung des Abonnements wird der Kunde nicht von der Verpflichtung befreit, unbezahlte Gebühren zu begleichen. Mit Kündigung dieser Vereinbarung oder Teilen davon, gemäß dieser Vereinbarung, ist LOKAD nicht dazu verpflichtet Nutzern bereits bezahlte Gebühren, falls vorhanden, zurückzuerstatten.

Nach Kündigung ist LOKAD dazu berechtigt umgehend alle Inhalte, Berichte und im Kundenkonto gespeicherte Daten zu löschen und zu zerstören. Entsprechend obliegt es alleinig dem Kunden sicherzustellen, dass er über die nötigen Backups usw. der Inhalte verfügt, die er über die Beendigung des Abonnements hinaus behalten möchte.

6. EIGENTUMSRECHTE

Es handelt sich hierbei um eine Vereinbarung über den Zugriff auf die Serviceleistungen. Der Kunde erhält im Rahmen dieser Vereinbarung keine Lizenz für eine Software. Die Serviceleistungen basieren auf geschützten Technologien von LOKAD und decken LOKAD-Inhalt ab.

LOKAD ist Eigentümer aller Urheberrechte und technischen Lösungen bezüglich der Dienste oder hat das alleinige Recht auf Nutzung derselben. Solche Urheberrechte und technischen Lösungen dürfen vom Kunden ausschließlich in der in diesem Vertrag vereinbarten Weise genutzt werden. Unter keinen Umständen erwerben der Kunde oder eine Drittpartei gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte an den Diensten oder an im Rahmen der Dienste genutzter Software oder technischen Lösungen oder an Markenzeichen oder sonstigen geschäftlichen Zeichen, die LOKAD gehören oder von LOKAD genutzt werden. Der Zugang zu den Diensten wird durch Berechtigung gewährt, nicht verkauft. Im Falle einer zwischen dem Kunden und LOKAD vereinbarten Fallstudie oder Ähnlichem verbleiben alle Urheberrechte an den hergestellten Materialien, einschließlich dazugehörigen Fotografien, Zitaten, Interviews, Videos, Testimonials usw., im Eigentum von LOKAD und können nach freiem Ermessen von LOKAD zur Vermarktung seiner Dienste genutzt werden.

Alle Inhalte, die vom Kunden und/oder von Nutzern in die Dienste geladen, über die Dienste übermittelt, veröffentlicht, bearbeitet oder in die Dienste eingegeben werden, verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Kunden oder des jeweiligen rechtmäßigen Eigentümers. LOKAD haftet nicht für solche Inhalte.

LOKAD behält sich vor, die Nutzung der Serviceleistungen durch seine Kunden zu überwachen und mit einer derartigen Nutzung verbundene Daten zur Erfassung und anoynm zu nutzen, einschließlich die Erstellung von Statistiken und Leistungsinformationen hinsichtlich der Bereitstellung und Durchführung der Serviceleistungen. Der Kunder erklärt sich damit einverstanden, dass LOKAD diese Informationen nutzen und veröffentlichen kann, vorausgesetzt diese Informationen enthalten keine Kundendaten und/oder lassen eine Identifizierung des Kunden zu.

LOKAD wird angemessene verwaltungstechnische, physische und technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten aufrechterhalten. Der Kunde stimmt der Verarbeitung von Kundendaten in Windows Azure-Datenzentren zu.

Der Kunde darf die Dienste in keiner Weise verändern, dekompilieren, disassemblieren oder durch Reverse Engineering nachbauen. Der LOKAD-Inhalt darf nicht kopiert, vervielfältigt, geändert, veröffentlicht, hochgeladen, eingestellt, übermittelt, durchgeführt oder vertrieben werden. Der Kunde stimmt zu, basierend auf dem LOKAD-Inhalt oder Serviceleistungen, keine abgeleiteten Werke, vollständig oder teilweise, zu erstellen oder diese zu ändern, zu verleihen, zu vermieten, zu verkaufen, zu vertreiben, zu übermitteln oder zu übertragen. Es sei denn diese wurde schriftlich von LOKAD genehmigt. LOKAD, Salescast, BigFiles, Stockwatch, Phantomscan, Shelfcheck und sonstige Anwendungen, die LOKAD-Logos und sonstige gelegentlich von LOKAD genutzte Kennzeichen sind Warenzeichen und Eigentum von LOKAD. Das Erscheinungsbild, Layout, Farbschema und Design der lokad.com-Website sind Eigentum von LOKAD. Der Kunde erhält keinerlei Rechte oder Lizenz zur Nutzung des obengenannten.

LOKAD behält sich das Recht vor, von Kundenmitarbeitern unterbreitete Vorschläge oder Feedback zu den Serviceleistungen in die Serviceleistungen ohne Vergütung oder Voraussetzung zu integrieren.

7. VERTRAULICHKEIT

LOKAD darf keine Informationen die LOKAD im Rahmen dieser Vereinbarung vom Kunden oder von den Nutzern erhalten hat, gegenüber Dritten offenlegen oder anderweitig zugänglich machen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die LOKAD nachweislich auf andere Weise als durch diesen Vertrag erhalten hat oder die öffentlich zugänglich sind. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch dann nicht, wenn eine Partei durch gesetzliche Vorschriften, behördliche oder gerichtliche Anordnungen zur Offenlegung von Informationen verpflichtet ist. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach dem Vertragsende in Kraft.

8. VERÖFFENTLICHUNG

Der Kunde gestattet LOKAD das Recht, den Namen des Kunden und sein Firmenlogo in seiner Kundenliste und zur Einstellung auf der Website zu verwenden. Mit Ausnahme des Vorgenannten, darf keine der Parteien den Namen oder das Logo der anderen Partei, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei, verwenden.

9.NUTZUNG UND ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Der Zugriff des Kunden auf die Serviceleistung ist abhängig vom Einverständnis des Kunden Folgendes zu unterlassen:

  • die Nutzung vom Kunden oder Nutzern der Serviceleistungen unter Verletzung der Bedingungen dieser Vereinbarung;
  • das Kopieren, Ändern oder Erstellen abgeleiteter Werke von durch Reverse-Engine oder Reverse-Assemble nachgebaute Serviceleistungen oder sonstige Methoden zur Identifizierung des Quellcodes oder Beauftragung einer dritten Partei mit dieser Aufgabe;
  • das Verkaufen, Zuweisen, Unterlizenzieren, kommerzielle Ausschöpfen, Gewähren von Sicherheitsrechten an LOKAD-Inhalten oder Serviceleistungen bzw. Bereitstellung dieser an Dritte;
  • das Verwenden der Serviceleistungen in einer Art und Weise, die der LOKAD-Website schaden, diese deaktivieren, überladen oder beschädigen könnte bzw. die Nutzungsrechte einer anderen Partei an den Serviceleistungen stören könnte;
  • der Versuch unautorisierten Zugang zu den Serviceleistungen zu erhalten;
  • der Zugriff auf die Serviceleistungen über jegliche andere Wege als die von LOKAD zum Zugang zu den Serviceleistungen bereitgestellte Schnittstelle;
  • die Nutzung der Serviceleistungen für Zwecke oder in einer Art und Weise, die gesetzeswidrig oder im Rahmen dieser Vereinbarung untersagt ist bzw. für keine legitimen geschäftlichen Zwecke bestimmt ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle vom Kunden und Nutzern innerhalb der Serviceleistung ausgeübten Aktivitäten und hat die Serviceleistungen unter Einhaltung der enstprechenden nationalen Gesetze zu verwenden. Alle vom Kunden und/oder Nutzern in die Serviceleistung hochgeladenen, über die Serviceleistung übertragenen, öffentlich eingestellten, verarbeiteten oder eingegebenen Inhalte obliegen ausschließlich der Verantwortung des Kunden.

Der Kunde hat LOKAD unverzüglich über jegliche unautorisierte Nutzung der Nutzeridentifikationen und Passwörter bzw. des Kundenkontos zu informieren.

10. HAFTUNGSAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

LOKAD-Inhalte können Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten. Es kann vorkommen, dass die Serviceleistungen von LOKAD nicht zur Verfügung stehen. LOKAD und seine Serviceanbieter, Lizenzgeber und Lieferanten machen keine Zusicherung über die Eignung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Aktualität, Sicherheit oder Genauigkeit der Serviceleistungen oder des LOKAD-Inhalts für beliebige Zwecke. Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, werden diese Informationen, Software, Produkte, Serviceleistungen und zugehörige Grafiken entsprechend dem aktuellen Entwicklungszustand ("as is") ohne Garantie oder Bedingungen irgendeiner Art, insofern nicht anders in dieser Vereinbarung festgelegt. LOKAD und seine Serviceanbieter, Lizenzgeber und Lieferanten schließen hiermit alle Gewährleistungen und Bedingungen jeglicher Art hinsichtlich der Serviceleistungen und des LOKAD-Inhalts aus, einschließlich jeglicher konkludenten Gewährleistung oder Bedingungen der Marktgängkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Rechtsanspruch und Nichtverletzung der Rechte Dritter. Keine Aussagen oder Informationen, ob mündlich oder schriftlich in irgendeiner Weise von LOKAD erhalten, stellen eine Gewährleistung dar, es sei denn diese wurde ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt.

Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang, haftet LOKAD und seine Serviceanbieter, Lizenzgeber und Lieferanten für indirekte, strafbare, fahrlässige, besondere oder resultierende, beiläufig entstandene oder Folgeschäden irgendeiner Art, einschließlich und ohne Schadensbegrenzung für die Abdeckung oder Verlust von Daten, Umsatz- oder Vermögensverlusten, die aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung oder Leistung der Service, der Verzögerung oder Unfähigkeit der Nutzung der Services, der Bereitstellung von oder Unterlassung der Bereitstellung von Serviceleistungen, oder für LOKAD-Inhalte irgendeiner Art entstehen oder sich anderweitig aus der Nutzung der Serviceleistungen, unabhängig davon, ob sich diese aus einem Vertrag, unterlaubten Handlungen, Nachlässigkeit, strikter Haftung, das Versagen eines beschränkten Rechtmittels seinen Zweck zu erreichen, oder auf andere Weise ergeben, auch wenn LOKAD oder jegliche Lieferanten von LOKAD auf mögliche Schäden hingewiesen wurden.

Sollte LOKAD, ungeachtet der Bedingungen dieser Vereinbarung, gewillt ist, dem Kunden oder einer dritten Partei gegenüber, die Haftung für Verluste, Nachteil oder Schaden zu gewähren, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der gesamte Haftungsumfang seitens LOKAD und seinen Bevollmächtigten, leitenden Angestellten, Managern, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Auftragnehmern, Serviceanbietern, Lizenzgebern oder Lieferanten sich in allen Fällen auf die Gesamtsumme, die tatsächlich vom Kunden für Serviceleistungen in den sechs Monaten vor dem anspruchsbegründeten Vorfall bezahlt wurde, beschränkt.

LOKAD schließt jegliche Haftung hinsichtlich vom Kunden genutzter Produkte von Drittanbietern aus.

Der Kunde versteht und stimmt zu, dass es sich bei der vorstehenden Haftungsbeschränkung um eine vereinbarte Zuweisung des Risikos handelt und ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass LOKAD bei unterlassener Zustimmung zur Haftungsbeschränkung seitens des Kunden, dem Kunden keine Serviceleistungen bereitstellen wird.

11. ALLGEMEIN

Geltendes Recht: Soweit gesetzlich zulässig, wird diese Vereinbarung nach dem französischen Recht und den in Frankreich anwendbaren Gesetzen geregelt, ausgelegt und durchgesetzt, ohne Berücksichtigung von Gesetzteswidersprüchen. Beide Parteien willigen hiermit für alle aus der Nutzung der oder in Zusammenhang mit den Serviceleistungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten zur ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstandort in Paris, Frankreich ein. Die Nutzung der Serviceleistungen ist in Gerichtsbarkeiten, die nicht alle Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen zulässt, einschließlich ohne Einschränkung dieses Paragraph, nicht gestattet.

Höhere Gewalt: Beide Parteien sind von der Haftung für Nichterfüllung oder Leistungsverzögerungen freigestellt, wenn diese verursacht werden durch: Kriegshandlungen, Feindseligkeiten oder Sabotageakte; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; staatliche Restriktionen (einschließlich Rücknahme oder Widerruf von Ausfuhr- oder sonstigen Lizenzen); oder sonstige Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen. Beide Parteien werden alle erdenklichen Bemühungen unternehmen, um die Auswirkungen höherer Gewalt abzuschwächen.

Eine Partei ist von der Haftung für Schäden und von sonstigen Ansprüche freigestellt, wenn sie durch Umstände, die sie billigerweise nicht voraussehen und verhüten konnte, an der Erfüllung einer bestimmten Pflicht gehindert ist oder die Erfüllung einer bestimmten Pflicht durch solche Umstände erschwert ist. Zu solchen Ereignissen höherer Gewalt gehören unter anderem Arbeitskonflikte, Blitzschlag, Brand, Behördenentscheidungen oder sonstige öffentliche Vorschriften, Störungen im Netz eines anderen Betreibers, Verzug von Nachunternehmern aufgrund eines der oben genannten Ereignisse, allgemeiner Mangel an Transportmöglichkeiten, Waren oder Energie oder sonstige vergleichbare Umstände.

Erlaubte Rechtsmittel: Mit Ausnahmen von Handlungen für ein Nichtbezahlen oder bei Verstoß gegen die Urheberrechte der Partei, dürfen, ungeachtet ihrer Form, keine Rechtsmittel, die aus dieser Vereinbarung herrühren, später als ein Jahr nach dem Grund des Rechtsmittels von einer der beiden Parteien eingelegt werden,

Rechtsbeziehung der Parteien: LOKAD und der Kunde stimmen zu, dass keinerlei Joint Venture, Partnerschaft, Beschäftigungsverhältnis oder Agenturverhältnis zwischen dem Kunden und LOKAD infolge dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Serviceleistungen seitens des Kunden besteht.

Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften: LOKAD verpflichtet sich sämtliche französichen Gesetze bei der Bereitstellung seiner Serviceleistungen und dem Umgang mit Kundendaten einzuhalten. LOKADs Bereitstellung von Serviceleistungen unterliegt gültigen Gesetzen und der rechtlichen Bestimmungen, einschließlich LOKADs Rechten und Verpflichtungen, Regierungs-, Gerichts- und Exekutiversuchen oder -anforderungen bezüglich der Nutzung der Serviceleistungen oder Informationen seitens des Kunden, die von LOKAD für diesen Zweck bereitgestellt oder angesammelt wurden, einzuhalten und nachzukommen. LOKAD behält sich das Recht vor, jegliche Informationen jederzeit offenzulegen, wenn dies erforderlich ist, um Gesetzen, Richtlinien, Anfragen für Rechtsprozesse oder Regierungsanfragen zu entsprechen.

Salvatorische Klausel: Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig ist oder in Widerspruch zu geltendem Recht steht, einschließlich aber nicht ausschließlich bezüglich des oben genannten Haftungsausschlusses und der Haftungsbeschränkungen, wird die ungültige oder unvollstreckbare Bedingung durch eine Bedingung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung und dem Rest der Vereinbarung am nächsten kommt und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft.

Mitteilungen: Mitteilungen müssen an die hier angegebene Kontaktadresse gesendet werden (diese kann durch Mitteilung an die andere Partei geändert werden) und gelten ab dem Tag des tatsächlichen Eingangs als zugestellt. Per Post an LOKAD, 70 rue Lemercier, 75017 Paris (Frankreich) oder per E-Mail an contact@lokad.com. Die Adresse des Kunden ist in den LOKAD Kontoinformationen enthalten. LOKAD kann elektronische Mitteilungen an seinen Kundenstamm durch eine allgemeine Mitteiliung über die Serviceleistung versenden und kann elektronische Mitteilungen an einzelne Kunden per E-Mail an die entsprechenden, in den LOKAD Kontoinformationen für den Kunden gespeicherte E-Mail-Adressen des Kunden senden. LOKADs kann Kunden auch telefonisch über die, in den LOKAD Kontoinformationen gespeicherten Rufnummern des Kunden, Mitteilungen übermitteln. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, diese Kontakt- und Rechnungsinformationen korrekt einzugeben und bei Veränderungen Aktualisierungen vorzunehmen.

Gesamte Vereinbarung: Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders bestimmt, stellt diese Vereinbarung, nebst jedem LOKAD Anhang oder Nachtrag hierzu, einschließlich sämtlicher Bestellformulare, die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und LOKAD bezüglich der Serviceleistungen dar, und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen, Angebote und Vereinbarungen zwischen dem Kunden und LOKAD bezüglich des Gegenstandes dieser Vereinbarung. Im Fall einer Unstimmigkeit oder eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen des Hauptteils dieser Vereinbarung und einem Anhang oder Nachtrag bzw. einem Bestellformular, gehen die Bedingungen dieses Anhangs, Nachtrags oder Bestellformulars vor. LOKAD erhebt Einwand gegen und weist jegliche vom Kunden vorgeschlagene zusätzliche oder abweichende Bedingungen zurück, einschließlich der im Kaufauftrag, Annahmerklärung oder Website des Kunden enthaltene Bedingungen. Ein unterlassener Widerspruch seitens LOKAD gegen jegliche Bedingungen aus nachfolgenden Dokumenten, Kommunikationen oder Handlung des Kunden, kann nicht als Verzicht auf die Bedingungen dieser Vereinbarung ausgelegt werden. Die aus dieser Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen der Partei sind weder von der Bereitstellung künftiger Funktionalität oder Funktionen der Serviceleistungen, noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von LOKAD zur künftigen Funktionalität oder Funktionen der Serviceleistungen abhängig.

Übertragung: LOKAD kann diese Vereinbarung an einen Nachfolger abtreten oder übertragen.

Überschriften: Die Überschriften der Abschnitte dieser Vereinbarung dienen lediglich der Orientierung und haben keine Wirkung auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung.

Dienstleistungsvertrag: Diese Vereinbarung ist ein Vertrag für die Bereitstellung von Serviceleistungen und kein Vertrag über den Verkauf von Waren.

Befugnis: Beide Parteien garantieren gegenüber der anderen Partei, dass sie die Vollmacht und Befugnis besitzt, diese Vereinbarung abzuschließen, und dass diese Vereinbarung bindend für die Partei ist und gemäß der Bedingungen durchsetzbar ist.

Fortbestehen: Die folgenden Abschnitte werden nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung fortbestehen: Gebühren und Zahlungsbedingungen, Eigentumsrechte, Vertraulichkeit, Veröffentlichung, Schadensersatz, Haftungausschluss, Haftungsbeschränkungen, Kündigung und Allgemein.

Sprache: Es ist der ausdrückliche Wunsch der Parteien, dass diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Dokumente in englischer Sprache verfasst werden. Jegliche Versionen in anderen Sprachen werden ausschließlich zum Zweck der Annehmlichkeit zur Verfügung gestellt.




Was unsere Kunden sagen

Klassische Lösungen sind personalintensiv und skalieren schlecht über hunderttausende von Produkten. Lokad und Windows Azure sind genau die Lösungen, die mein Unternehmen braucht. Pierre-Noël Luiggi, CEO von Oscaro
Salescast von Lokad ermöglicht es uns unseren Umsatz genau vorherzusagen und unser Inventar entsprechend zu optimieren. Das Ergebnis: Eine Kundenzufriedenheit von 99% und unser Futter ist oftmals frischer als beim Zoohandhändler. Anthony Holloway, CEO von k9cuisine

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